Wer ist Sibel Tunc? (KI-Bild)
Der Tod einer 42-jährigen Deutschen während eines Aufenthalts in der Türkei beschäftigt inzwischen auch deutsche Medien. Türkische Medien bezeichnen Sibel Tunç als in Hamburg geborene deutsche Staatsbürgerin, die in Deutschland als Staatsanwältin gearbeitet habe. Doch eine zentrale Frage ist weiterhin ungeklärt: Bei welcher Staatsanwaltschaft war sie tätig?
Mehrere türkische Medien berichteten am 26. und 27. September 2026 über den Tod von Sibel Tunç. Hürriyet und Milliyet kennzeichnen ihre Beiträge als Material der türkischen Nachrichtenagentur DHA. Beide berichten, die 42-Jährige sei gemeinsam mit ihrem Ehemann für einen Urlaub in die Türkei gereist.
Nach diesen Berichten war Sibel Tunç deutsche Staatsbürgerin, in Hamburg geboren und in Deutschland als Staatsanwältin tätig. Eine konkrete deutsche Staatsanwaltschaft nennen die ausgewerteten türkischen Berichte jedoch nicht.
Was über ihren Tod berichtet wird
Nach Angaben türkischer Medien hielt sich Sibel Tunç gemeinsam mit ihrem Ehemann im Bezirk Silivri westlich von Istanbul auf. Sie soll bereits mehrere Tage unter Übelkeit und Erbrechen gelitten haben. In der Nacht zum 13. September 2026 suchte sie demnach das staatliche Krankenhaus in Silivri auf.
Während sie dort auf ihre Behandlung wartete, habe sich ihr Zustand plötzlich verschlechtert. Trotz medizinischer Maßnahmen sei die 42-Jährige gestorben. Die genaue Todesursache war den bislang ausgewerteten Berichten zufolge zunächst nicht bekannt.
Türkische Medien berichten außerdem, dass die zuständigen Behörden den Tod als verdächtig eingestuft und Ermittlungen eingeleitet hätten. Aus dieser Einstufung lässt sich jedoch kein Fremdverschulden ableiten. Eine entsprechende Feststellung ist in den ausgewerteten Quellen nicht enthalten.
Der Leichnam wurde den Berichten zufolge rechtsmedizinisch untersucht und anschließend der Familie übergeben. Sibel Tunç sei danach in Silivri beigesetzt worden.
Inzwischen berichten auch deutsche Medien
Während der Fall zunächst vor allem in der Türkei für Schlagzeilen sorgte, haben ihn inzwischen mehrere deutsche und deutschsprachige Medien aufgegriffen.
DER SPIEGEL berichtet unter der Überschrift „Deutsche Staatsanwältin stirbt im Türkeiurlaub“ über Sibel T. und verweist bei den Angaben zu den Umständen ihres Todes auf türkische Medienberichte. Auch der Spiegel schreibt, die 42-Jährige sei als Staatsanwältin tätig gewesen.
FOCUS online bezeichnet Sibel T. als eine „in Hamburg geborene Staatsanwältin“ und verweist dabei unter anderem auf die Berichterstattung des Spiegel sowie auf türkische Medien.
Auch die Berliner Zeitung berichtet über den Fall. Sie führt die Angaben, wonach Sibel T. in Hamburg geboren worden sei, die deutsche Staatsbürgerschaft besessen und in Deutschland als Staatsanwältin gearbeitet habe, auf DHA zurück.
Die Berliner Zeitung berichtet ebenfalls über die 42-Jährige und nennt als Quellen die türkische Nachrichtenagentur DHA und die türkische Zeitung Cumhuriyet.
Damit hat der Fall inzwischen die deutsche Medienöffentlichkeit erreicht. Die Frage nach der konkreten beruflichen Identität von Sibel Tunç beantwortet die bisherige Berichterstattung jedoch nicht.
Neue Information aus Hamburg
Eine wichtige zusätzliche Information liefert inzwischen die Hamburger Morgenpost.
Die MOPO hat nach eigenen Angaben bei der Hamburger Staatsanwaltschaft nachgefragt. Eine Sprecherin habe erklärt, Sibel T. sei weder bei der Staatsanwaltschaft Hamburg noch bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg beschäftigt gewesen.
Damit gibt es erstmals eine veröffentlichte Auskunft, die eine naheliegende Vermutung ausräumt: Wenn die Angaben über den Geburtsort stimmen, bedeutet die Verbindung zu Hamburg offenbar nicht, dass Sibel Tunç auch bei einer der beiden Hamburger Staatsanwaltschaften arbeitete.
Wo sie stattdessen als Staatsanwältin tätig gewesen sein soll, geht aus den bislang ausgewerteten Berichten nicht hervor.
Auch NewsMark fragte in Hamburg nach
NewsMark hatte unabhängig davon bereits die Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaften kontaktiert und um eine Überprüfung der beruflichen Angaben gebeten.
Auf die Anfrage teilte die Pressestelle NewsMark mit:
„Ohne weitere Details zu Ihrer Anfrage ist es uns nicht möglich, Auskunft zu Personaldaten zu erteilen. Denn es bedarf ggf. einer sorgfältigen Abwägung zwischen Personaldatenschutz und Informationsinteresse.“
Eine Bestätigung der Tätigkeit von Sibel Tunç erhielt NewsMark auf diese Anfrage damit nicht.
Die Antwort ist allerdings auch kein Dementi der grundsätzlichen Berufsangabe. Aus ihr lässt sich lediglich entnehmen, dass die Pressestelle auf Grundlage der übermittelten Informationen keine Personaldaten herausgeben wollte.
Die inzwischen von der Hamburger Morgenpost veröffentlichte Auskunft ist konkreter: Sibel T. sei nicht bei der Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft Hamburg beschäftigt gewesen.
War Sibel Tunc tatsächlich Staatsanwältin in Deutschland?
Die Berufsangabe findet sich inzwischen sowohl in türkischen als auch in deutschen Medien.
DER SPIEGEL spricht von einer deutschen Staatsanwältin, FOCUS online von einer in Hamburg geborenen Staatsanwältin und die Berliner Zeitung schreibt unter Berufung auf DHA, Sibel T. habe in Deutschland als Staatsanwältin gearbeitet.
Auch Euronews Deutsch berichtet über eine „42-jährige deutsche Staatsanwältin“ und führt als Quelle für wesentliche Einzelheiten ebenfalls DHA an.
Was weiterhin fehlt, ist die konkrete deutsche Dienststelle.
NewsMark konnte bei der bisherigen Recherche keine öffentlich zugängliche deutsche Justizquelle finden, anhand derer sich Sibel Tunç eindeutig einer bestimmten Staatsanwaltschaft zuordnen lässt.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Berufsangabe falsch ist. Die erfolglose Suche in öffentlich zugänglichen Quellen ist kein Nachweis dafür, dass eine entsprechende Tätigkeit nicht bestanden hat.
Viele Berichte gehen auf DHA zurück
Bei der Bewertung der Nachrichtenlage ist zudem wichtig, zwischen der Zahl veröffentlichter Artikel und der Zahl voneinander unabhängiger Quellen zu unterscheiden.
So kennzeichnen sowohl Milliyet als auch Hürriyet ihre Berichte mit DHA. Auch Halk TV nennt DHA als Quelle.
Die Berliner Zeitung führt die persönlichen Angaben zu Sibel T. ebenfalls auf DHA zurück.
Auch in der deutschen Berichterstattung werden damit zumindest wesentliche Teile der Geschichte auf türkische Medien beziehungsweise die türkische Nachrichtenagentur zurückgeführt.
Die Spur des Familiennamens
Eine weitere Schwierigkeit besteht beim Familiennamen.
NewsMark liegen Hinweise vor, wonach Tunç ein Ehename gewesen sein könnte. Diese Information konnte bislang nicht unabhängig bestätigt werden.
Sollte Sibel Tunç während ihrer Ausbildung oder zu Beginn ihrer juristischen Laufbahn einen anderen Familiennamen geführt haben, könnte dies erklären, weshalb ältere öffentlich zugängliche Justizunterlagen bei einer Suche nach „Sibel Tunç“ keinen eindeutigen Treffer ergeben.
NewsMark hat deshalb auch den Vornamen Sibel in Verbindung mit Tätigkeiten als Staatsanwältin, Richterin, Richterin auf Probe und anderen juristischen Tätigkeiten recherchiert. Eine Person, die sich anhand der öffentlich zugänglichen Informationen zweifelsfrei der Verstorbenen zuordnen lässt, konnte dabei bislang nicht festgestellt werden.
Was wir wissen und was weiterhin offen ist
Das Bild ist inzwischen klarer als zu Beginn der Recherche.
Türkische Medien berichten, Sibel Tunç sei 42 Jahre alt, deutsche Staatsbürgerin, in Hamburg geboren und in Deutschland als Staatsanwältin tätig gewesen. Sie sei während eines Aufenthalts in der Türkei nach mehreren Tagen mit gesundheitlichen Beschwerden in einem Krankenhaus gestorben. Türkische Behörden hätten wegen des als verdächtig eingestuften Todes Ermittlungen aufgenommen.
Inzwischen berichten darüber auch DER SPIEGEL, FOCUS online, t-online, die Berliner Zeitung, Euronews Deutsch und die Hamburger Morgenpost.
Für Hamburg gibt es inzwischen eine konkretere Information: Nach einem Bericht der Hamburger Morgenpost erklärte eine Sprecherin, Sibel T. sei weder bei der Staatsanwaltschaft Hamburg noch bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg beschäftigt gewesen.
Damit bleibt die zentrale Frage der NewsMark-Recherche bestehen: Bei welcher deutschen Staatsanwaltschaft war Sibel Tunc tätig?
Bis diese Frage beantwortet ist, bleibt ein wesentlicher Teil ihrer beruflichen Biografie ungeklärt.
NewsMark aktualisiert diesen Beitrag, sobald weitere belastbare Informationen deutscher Behörden oder andere überprüfbare Quellen vorliegen.
