Dieter Hallervorden (Foto; C. Hannescaspar)
Als die Corona-Soforthilfen 2020 ausgezahlt wurden, klang das politische Versprechen eindeutig: schnelle, unbürokratische Hilfe, nicht rückzahlbar. Sechs Jahre später zeigt sich, wie weit die Realität davon entfernt ist – und wie unterschiedlich die Bundesländer mit denselben Hilfen umgehen. Während Baden Württemberg nach einem höchstrichterlichen Urteil die ersten Soforthilfen nicht mehr zurückfordert und sogar bereits gezahlte Beträge erstatten will, treibt Berlin weiterhin Unternehmen in die Insolvenz.
Der Fall des 90 jährigen Theatermanns Dieter Hallervorden machte das Thema erstmals bundesweit sichtbar. Seine Firma „Halliwood“ sollte 2,2 Millionen Euro zurückzahlen – wegen angeblich fehlender Unterlagen. Hallervorden widersprach, reichte erneut Nachweise ein, und die IBB nahm die Forderung schließlich vollständig zurück. Ein prominenter Erfolg, der zeigt: Rückforderungen sind nicht gottgegeben, sondern Ermessensentscheidungen.
Doch während ein prominenter Theatermann Gehör findet, trifft die Härte der Berliner Verwaltung vor allem kleine Betriebe. Ein Autovermieter aus Neukölln erhielt 2020 eine Soforthilfe von 14.000 Euro. Zwei Jahre später folgte der Rückforderungsbescheid, Zinsen kamen hinzu, insgesamt über 18.000 Euro. Das Unternehmen wurde durch die IBB erfolgreich in die Insolvenz getrieben, gegen den Geschäftsführer wird wegen Insolvenzverschleppung ermittelt. Einem anderen Unternehmen wurde die Vollstreckungsankündigung erst mehr als 14 Tage nach Fristablauf zugestellt – juristisch hochproblematisch. Trotzdem ließ die IBB das Konto pfänden. Eine Ratenzahlung lehnt sie ab, weil der Vorgang „an das Finanzamt abgegeben“ worden sei. Das Finanzamt reagiert bis heute nicht. Für 5.000 Euro Restforderung steht nun die Insolvenz im Raum.
Dabei zeigen interne Dokumente, die Newsmark vorliegen: Die IBB handelt nicht nur als Bank, sondern vor allem als verlängerter Arm der Verwaltung. Mit Schreiben vom 6. März 2023 beauftragte die Senatsverwaltung für Wirtschaft die Bank mit dem gesamten Forderungsmanagement. Am 10. August 2023 folgte die Vollmacht zur gerichtlichen Vertretung des Landes Berlin – ausdrücklich einschließlich der Einleitung von Insolvenzverfahren.
Politisch verantwortlich dafür ist aktuell Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD). Sie ist die oberste Dienstherrin der IBB in diesem Verfahren – und damit auch die oberste Instanz über Insolvenzanträge gegen Berliner Unternehmen. Auf Nachfrage erklärt ihre Verwaltung, es gebe „keine politische Zielvorgabe“, Insolvenzen aktiv zu betreiben. Gleichzeitig hält sie das zentrale Beauftragungsschreiben für „geheim“. Transparenz sieht anders aus.
Die Zahlen zeigen das Ausmaß: 11.173 Verfahren liegen aktuell im Forderungsmanagement der IBB. Rund 14.000 Rückforderungsbescheide wurden seit 2022 verschickt. Wie viele Insolvenzanträge gestellt wurden? „Keine Auswertung vorhanden“, heißt es aus der Senatsverwaltung.
Während Berlin also weiter vollstreckt, geht Baden Württemberg einen völlig anderen Weg. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die ersten Corona-Soforthilfen nicht rückforderbar waren. Der Landtag beschloss daraufhin, alle Rückforderungen für diese Phase zu stoppen und sogar bereits gezahlte Beträge zu erstatten. Ein digitales Portal soll im Herbst 2026 starten.
Damit entsteht ein föderaler Widerspruch, der kaum erklärbar ist: Warum darf ein Unternehmen in Stuttgart seine Soforthilfe behalten – während ein Berliner Betrieb wegen derselben Richtlinie in die Insolvenz getrieben wird?
Für die Berliner Wirtschaft, besonders für Kultur, Gastronomie und Solo-Selbstständige, ist diese Frage existenziell. Der Fall Hallervorden zeigt, dass Rückforderungen korrigierbar sind. Die Fälle kleiner Betriebe zeigen, dass sie oft nicht korrigiert werden.
Die Corona-Rückforderungen sind längst kein Verwaltungsakt mehr. Sie sind ein Risiko für die wirtschaftliche Vielfalt der Stadt – und ein politisches Problem, das Berlin nicht länger ignorieren kann. | Autor: Bastian Schmidt

