Wie die EU-Chatkontrolle auf die Freiheit wirkt (KI-Bild)
George Orwells „1984“ ist die düstere Vision eines totalitären Überwachungs-staats, der jegliche Freiheit erstickt.
EU – Chatkontrolle
Ist die Europäische Union dieser Vision mit der Einführung der Chatkontrolle ein Stück näher gekommen? Die Antwort lautet: Ja.
Diese Frage mussten sich die EU-Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Abstimmung über die umstrittenen Chatkontrolle stellen. Die ursprünglich für Ende Oktober 2025 geplante Überwachungsmaßnahme sollte final beschlossen werden. Da sich die Bundesregierung bislang nicht einigen konnte, wie sie abstimmen will, wurde die Abstimmung verschoben. Eine Befürwortung Deutschlands hätte bedeutet, dass es für dieses Vorhaben erstmals eine Mehrheit im Rat gibt. Dies war nicht der Fall.
Warum Chatkontrolle?
Die EU verfolgt Pläne für automatisierte Chat-Scans, im Übrigen auch bei Verdachtslosigkeit, und von Hostingdiensten, zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und andere damit verbundene kriminelle Handlungen. Die Idee ist gut. Die Folgen davon sind bei jedem Einzelnen zu spüren. Die vorgeschlagene Umsetzung führt zur Massenüberwachung der EU-Bürger.
Hostinganbieter, Chat-Dienste, Cloud-Speicher u.a., sollen verpflichtet werden, die Daten zu überprüfen, und „Treffer“ an staatliche Stellen zu melden.
Die geplanten Maßnahmen untergraben Grundrechte, schaffen Sicherheitslücken und führen zu einer Infrastruktur, die, einmal etabliert, zur Überwachung eines jeden EU-Bürgers führen kann.
Nutznießer dieser Maßnahmen sind Privatunternehmen, die eine Überwachung jederzeit und ohne Anlass durchführen können. Die Kontrollmechanismen gehen noch weiter. KI-Systeme analysieren und sprechen Verdächtigungen aus, denen Strafverfolgungsbehörden nachgehen können. Existenzen werden zerstört, weil die KI falsch lag. Können dagegen Rechtsmittel eingelegt werden? Diese Frage zu beantworten ist aktuell unmöglich.
Der EU-Kommission muss die Gefährlichkeit dieses Vorhabens bewusst sein, sowie die Tatsache, dass jedes europäische Gericht eine Verordnung kippen würde, wenn staatliche Stellen selbst die Überwachung vornehmen würden.
Daher wählt sie den Weg, die Überwachung an Privatunternehmen auszulagern.
Über sogenannte Open-Source-Alternativen ließe sich die Überwachung verringern. Jedoch wird die organisierte Kriminalität diese Alternativen sofort nutzen. Es verbleibt die Einschränkung der Bürgerrechte für jeden: ohne jeglichen Richterbeschluss, ohne Kontrolle und ohne Nutzen für das ursprüngliche hehre Ziel des Kinderschutzes.
Der Preis der Überwachung: Einschränkung von Freiheit und Demokratie
Die EU-Chatkontrolle ist ein Trojanisches Pferd: Heute „Kinderschutz“, morgen Zensur. Gegen das EU-Vorhaben formulieren Hunderte von IT-Experten, Journalisten, Rechtswissenschaftlern, Juristen, Datenschutzbeauftragten und Intellektuellen zahlreiche rechtsstaatliche Bedenken. Dies sind unter anderem:
- Artikel 10 des Grundgesetzes (Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.)
- Verstoß gegen Art. 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta (Privatsphäre, Datenschutz).
- Kein Richtervorbehalt: Algorithmen entscheiden über „Verdächtigkeit“ – Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet.
- Demokratie-Risiko: Staatliche Kontrolle über die Kommunikation erodiert das Vertrauen in den Staat selbst.
- IT-Sicherheit: Sobald das System gehackt ist, haben staatliche und kriminelle Hacker Zugriff auf nahezu alle privaten Informationen der Bürger.
- Generalverdacht gegen jeden.
Praktische Folgen:- Selbstzensur: Menschen vermeiden sensible Themen in der Kommunikation. Ein Effekt, den Deutschland zuletzt unter der Nazi-Herrschaft erlebte und den man ansonsten aktuell beispielsweise in Russland, China und seit kurzem in den USA sieht.
- Zensur-Infrastruktur: Einmal gebaut, lässt sie sich missbrauchen (vgl. Ungarns „Souveränitätsgesetz“, welches von der EU-Kommission kritisiert wird).
Die dänische Ratspräsidentschaft hat das Thema vorerst von der Tagesordnung genommen. | Autor: Christian Grosse